Gautschi Sauce Kräuterbutter, Stangen, 8 x 500 g
9
95
/ St
in Aktion bis 29.08
CHF 12.50

Gautschi Sauce Kräuterbutter, Stangen, 8 x 500 g

Art. Nr.: 
027670
Marke: 
Gautschi
Bruttopreis

Art. Nr.

027670

Sachbezeichnung

Butterzubereitung mit Kräutern

Lateinischer Name

Lat.engraulius encrasicolus

Zutaten

Zutaten: BUTTER 76%, Wasser, Kräuter, 4,2% (Petersilie, Thymian, Basilikum, Schnittlauch, Majoran, Oregano), SENF (Tafelessig, Wasser, SENFKÖRNER, Salz, Zucker, Gewürze, Verdickungsmittel: Guarkernmehl, Gewürzextrakte), Maisstärke, Kochsalz jodiert, Gewürze (enthalten SENF), Knoblauch, Emulgator: Sonnenblumenlecithine.

Spezialernährung

Glutenfrei, Vegetarisch

Allergene

Enthält Allergene: Senf, Milch

Produktionsland

Schweiz

Aufbewahrungshinweis

Packung gut geschlossen halten, kühl lagern, max. 5°C. Nach dem Öffnen innert 3 Wochen aufbrauchen.

Zubereitung

Abgeschnittene Scheiben auf das angerichtete Fleischstück legen und zergehen lassen. Wichtig: Die Scheiben sollten nicht zu kalt sein, wenn sie auf das Gericht gegeben werden.

Sortiment

Gautschi Sauce Kräuterbutter, Stangen, 8 x 500 g
9
95
/ St
in Aktion bis 29.08
CHF 12.50

Gautschi Sauce Kräuterbutter, Stangen, 8 x 500 g

Art. Nr.: 
027670
Marke: 
Gautschi
Bruttopreis

Art. Nr.

027670

Sachbezeichnung

Butterzubereitung mit Kräutern

Lateinischer Name

Lat.engraulius encrasicolus

Zutaten

Zutaten: BUTTER 76%, Wasser, Kräuter, 4,2% (Petersilie, Thymian, Basilikum, Schnittlauch, Majoran, Oregano), SENF (Tafelessig, Wasser, SENFKÖRNER, Salz, Zucker, Gewürze, Verdickungsmittel: Guarkernmehl, Gewürzextrakte), Maisstärke, Kochsalz jodiert, Gewürze (enthalten SENF), Knoblauch, Emulgator: Sonnenblumenlecithine.

Spezialernährung

Glutenfrei, Vegetarisch

Allergene

Enthält Allergene: Senf, Milch

Produktionsland

Schweiz

Aufbewahrungshinweis

Packung gut geschlossen halten, kühl lagern, max. 5°C. Nach dem Öffnen innert 3 Wochen aufbrauchen.

Zubereitung

Abgeschnittene Scheiben auf das angerichtete Fleischstück legen und zergehen lassen. Wichtig: Die Scheiben sollten nicht zu kalt sein, wenn sie auf das Gericht gegeben werden.